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„Wir werden das Schulgesetz rasch ändern“

Schule und Bildung

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Kopftuchverbot der Regierung Rüttgers als verfassungswidrig verworfen. Dazu erklärt Renate Hendricks, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, weil es in der seit Jahren strittige Frage um das Kopftuchverbot Rechtssicherheit schafft. Mit dem Urteil wird deutlich: Eine Privilegierung einzelner Bekenntnisse darf es von staatlicher Seite nicht geben. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das Kopftuchverbot der schwarz-gelben Vorgängerregierung Makulatur. SPD und Grüne hatten damals gemeinsam mit zahlreichen Experten CDU und FDP vergeblich gewarnt. Dieses Urteil schafft zudem für die muslimischen Religionslehrerinnen Sicherheit und eine Perspektive für den Schuldienst in NRW.  Nach Prüfung des Bundesverfassungsgerichtsurteils werden wir schnellstmöglich das Schulgesetz im Sinne des Urteils verändern.“

Zum Hintergrund:

Die Verfassungsbeschwerde wurde von einer angestellten muslimischen Lehrerin und einer Sozialpädagogin eingereicht, die beide aufgrund der Ausübung ihrer Religion und dem damit verbundenen Tragen einer Kopfbedeckung in der Schule Folgen für ihr Arbeitsverhältnis hatte. Beide Verfassungsbeschwerden richteten sich unmittelbar gegen die angegriffenen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen und mittelbar gegen die Regelung des § 57 Abs. 4 SchulG. Die Beschwerden wurden erst vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig anerkannt.