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„Verursacherprinzip im Denkmalschutzgesetz verhindert Millionenkosten für Kommunen“

Stadtentwicklung

Anlässlich der heutigen Anhörung zur Gesetznovelle zum NRW-Denkmalschutzgesetz erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott, und der baupolitische Sprecher Reiner Breuer:

„Wir wollen, dass die Verursacher wieder in angemessener Weise an den Kosten für die Sicherung und Bergung von Bodendenkmälern beteiligt werden. Es ist nicht vertretbar, dass die Kommunen zweistellige Millionenbeträge für den Bodendenkmalschutz zur Verfügung stellen müssen, wenn Private ein Bauvorhaben realisieren wollen und dabei auf ein schützenswertes Bodendenkmal stoßen.

Die Anhörung hat bestätigt, dass rund 40 Millionen Euro pro Jahr auf die Allgemeinheit zukämen, wenn nicht das Verursacherprinzip im Denkmalschutzgesetz verankert wird, wie es europaweit üblich ist. Die Novelle ist notwendig, weil das Oberverwaltungsgericht in Münster festgestellt hat, dass für die langjährige NRW-Praxis der privaten Kostenbeteiligung die gesetzliche Grundlage fehlt.

Nach der breiten Zustimmung, die das Gesetzesvorhaben in der Anhörung erfahren hat, wünschen wir uns eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes mit breiter Mehrheit, damit die Kommunen von weiteren Kosten verschont werden.“